Fassadensanierung

Wer seine Fassade dämmt, wird vom Staat belohnt …
Heizkosten machen den größten Anteil der Wohnnebenkosten aus. Mit einer energetischen Gebäudesanierung können sie um bis zu 80% gesenkt werden. Dafür wurden allein im vergangenen Jahr 265.000 Wohneinheiten mit Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst.

Welche Sanierungsmaßnahme?

Oft sind sich die Immobilienbesitzer nicht im Klaren darüber,
welche der in Frage kommenden Sanierungsmaßnahmen, z. B. Fenster, Heizung oder die Wärmedämmung der Fassade, zuerst ausgeführt werden soll. Aufgrund langjähriger Erfahrung sind sich die staatlichen Energieexperten und die Malermeister einig: zuerst die bauliche Hülle, also vor allem die Hausfassade mit einem geprüften Wärmedämm-Verbundsystem sanieren und anschließend die Heizung erneuern. Denn die energetisch sanierte Bausubstanz benötigt viel weniger Heizleistung.

Wer sein Haus fachgerecht dämmt, wird nicht nur bei den Heizkosten sparen. Geringere CO2-Belastungen schonen die Umwelt und sind gut für die Gesellschaft. Dafür leistet auch der Staat seinen Beitrag: Über die KfW-Förderbank stellt die Bundesregierung 1,5 Milliarden € für die Verbilligung von Krediten und für Tilgungszuschüsse zur Verfügung. Ihr Malermeister als Energieberater informiert Sie hierzu gerne ausführlicher und hilft Ihnen das richtige Dämmsystem für Ihre Fassade zu ermitteln. Denn eine geschützte Fassade mit einem Fassadenanstrich gegen Algen und Moos bietet Langzeitschutz.

Schöne Fassade und Steuern sparen

Wer möchte nicht seine Wohnräume schön gestalten. Neue farbige Wohnräume, die Hausfassade im neuen Glanz oder energiesparende Wärmedämmung. Der Staat unterstützt den Privathaushalt, ob Vermieter oder Mieter bei der Instandsetzung und Modernisierung. Der Steuerbonus beträgt max. 20% von 6.000€ der Arbeitskosten pro Jahr für Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen,

d. h. maximal 1.200 € pro Jahr und pro Haushalt. Die Rechnung kann im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung eingereicht werden. Der sog. Steuerbonus wird dann von der Steuerlast direkt abgezogen. Fragen Sie uns als Fachmann.