Rauchmelder
Eine Einbaupflicht für Rauchmelder gilt für alle Neubauten
nach dem 1. April 2013. Besitzer älterer Immobilien haben zum Einbau noch Zeit bis zum 31.12.2016.
In NRW ist der Vermieter für Installation und Wartung der Rauchmelder zuständig.
Rufen Sie uns an. Wir sorgen auch für Ihre Sicherheit.
Telefon: (0 52 05) 2 07 38